Was ein Webdesign-Dienstleister konkret liefert

„Webdesign-Dienstleistung“ klingt nach Layout und Farben. In der Praxis kaufen Sie aber ein Bündel aus Strategie, Text, Technik und Messung. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb zuerst wissen, welche Bausteine überhaupt dazugehören – und welche oft stillschweigend fehlen. Die folgende Übersicht zeigt, was ein vollständiger Leistungsumfang für ein Dienstleistungsunternehmen oder eine Praxis umfasst.

BausteinWas konkret dazugehörtWoran Sie erkennen, dass er fehlt
Konzept & SeitenstrukturZielgruppe, Hauptleistungen, Sitemap, Reihenfolge der Abschnitte je SeiteDas Angebot nennt nur „Startseite + Unterseiten“ ohne Inhaltsplan
TexteLeistungsbeschreibungen, Antworten auf typische Einwände, Kontaktaufforderungen„Texte liefert der Kunde“ – ohne Lektorat oder Struktur
DesignLayout für Desktop und Smartphone, Anzahl der KorrekturschleifenKeine Angabe, wie viele Entwürfe und Feedbackrunden enthalten sind
EntwicklungUmsetzung, Formulare, Ladezeit-Optimierung, ResponsivitätKein Wort zu Ladezeit oder mobiler Darstellung
SEO-GrundlagenSaubere Überschriften, Meta-Daten, Weiterleitungen beim Relaunch, IndexierungAlte URLs verschwinden ohne Weiterleitung
TrackingMessung von Anrufen, WhatsApp-Klicks und FormularenNur „Google Analytics wird eingebunden“
Rechtliche BasisImpressum- und Datenschutzseite technisch eingebunden, Cookie-Lösung, Barrierefreiheit berücksichtigtRechtstexte werden komplett ausgeklammert, auch technisch
Übergabe & BetreuungZugänge, Einweisung, Regeln für Änderungen nach dem LaunchUnklar, wem Domain, Hosting-Zugang und Dateien gehören

Nicht jeder Baustein muss beim selben Anbieter liegen. Wichtig ist, dass Sie wissen, wer welchen Teil verantwortet. Die Messung von Anfragen etwa lässt sich auch separat über unser Conversion-Tracking aufsetzen, die Sichtbarkeit in der Suche über eine eigene Suchmaschinenoptimierung.

Der Ablauf einer Website-Erstellung in sieben Schritten

Unabhängig vom Anbieter durchläuft ein seriöses Projekt ähnliche Phasen. Wenn ein Angebot einzelne Schritte überspringt, fragen Sie nach, wer diese Arbeit übernimmt.

  1. Briefing: Sie beschreiben Leistungen, Zielkunden, Einzugsgebiet und das wichtigste Ziel der Website – etwa Anrufe, Terminanfragen oder Angebotsanfragen.
  2. Bestandsaufnahme: Bei einer bestehenden Seite werden Inhalte, Seiten mit Suchmaschinen-Traffic und vorhandene Messwerte gesichtet, damit beim Relaunch nichts verloren geht.
  3. Struktur: Sitemap und Abschnittsreihenfolge werden festgelegt und von Ihnen freigegeben.
  4. Texte und Design: Inhalte und Gestaltung entstehen parallel, damit das Layout zum tatsächlichen Text passt und nicht umgekehrt.
  5. Umsetzung: Programmierung, Formulare, Kontaktbuttons und technische SEO-Grundlagen.
  6. Test: Prüfung auf verschiedenen Geräten und Browsern, Formular-Test, Ladezeit-Messung, Kontrolle der Messung.
  7. Launch und Nachkontrolle: Livegang, Weiterleitungen, Einreichung in der Google Search Console und ein erster Blick auf die Daten nach einigen Wochen.

Angebote von Webdesign-Dienstleistern richtig vergleichen

Zwei Angebote mit ähnlichem Endbetrag können völlig unterschiedliche Leistungen enthalten. Ein fairer Vergleich gelingt, wenn Sie jedes Angebot mit denselben Fragen prüfen:

  • Ist der Leistungsumfang schriftlich und einzeln aufgeführt – inklusive Seitenanzahl und Korrekturschleifen?
  • Wer schreibt die Texte, und sind sie auf Ihre Kunden zugeschnitten?
  • Wie wird gemessen, ob die Website Anfragen bringt?
  • Was passiert mit bestehenden URLs und Rankings beim Relaunch?
  • Wem gehören Domain, Hosting-Zugang, Design-Dateien und Code nach Projektende?
  • Wie werden Änderungswünsche nach Freigabe abgerechnet?
  • Welche laufenden Kosten entstehen nach dem Launch (Hosting, Wartung, Updates)?
  • Können Sie Beispiele aus einer vergleichbaren Branche ansehen?

Misstrauisch sollten Sie bei Garantien für bestimmte Rankings oder Anfragezahlen werden – kein Dienstleister kann sie seriös zusagen. Ebenso wenig aussagekräftig ist ein günstiger Festpreis, wenn Texte, Tracking und Weiterleitungen nicht enthalten sind.

Kostenfaktoren: Was den Preis einer Website bestimmt

Pauschale Preise helfen wenig, weil sich Projekte stark unterscheiden. Diese Faktoren treiben den Aufwand am stärksten:

FaktorWirkung auf den Aufwand
Anzahl der Leistungs- und StandortseitenJede eigenständige Seite braucht Text, Struktur und Optimierung
Texterstellung durch den DienstleisterDeutlich mehr Aufwand als das Einpflegen gelieferter Texte – aber meist der größte Hebel für Anfragen
Individuelles Design statt VorlageMehr Konzept- und Abstimmungszeit
FunktionenOnline-Terminbuchung, mehrsprachige Inhalte oder Schnittstellen erhöhen den Entwicklungsaufwand
Relaunch mit DatenübernahmeAnalyse alter Seiten und Weiterleitungsplan kosten Zeit, schützen aber vorhandene Rankings
Barrierefreiheit und TrackingZusätzliche Prüf- und Einrichtungsarbeit

Eine ausführliche Einordnung finden Sie in unseren Beiträgen zu den Kosten für Webdesign und zu den Kosten eines Website-Relaunchs.

Barrierefreiheit: Das BFSG im Blick behalten

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern – etwa Websites, über die Kunden online Verträge abschließen oder buchen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), sind nach dem Gesetz ausgenommen. Ob Ihre Website konkret unter das Gesetz fällt, hängt vom Einzelfall ab; das ist keine Rechtsberatung. Unabhängig von der Pflicht verbessern gute Kontraste, lesbare Schrift und bedienbare Formulare die Nutzung für alle Besucher. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag BFSG: Was für Ihre Website gilt. Für Praxen haben wir zusätzlich eine eigene Seite zum Webdesign für Arztpraxen.

Weitere Fragen zur Webdesign-Dienstleistung

Was ist der Unterschied zwischen einem Webdesigner und einem Webdesign-Dienstleister?

Ein einzelner Webdesigner konzentriert sich oft auf Gestaltung und Umsetzung. Ein Webdesign-Dienstleister oder eine Agentur bündelt in der Regel zusätzlich Konzept, Text, SEO-Grundlagen und Tracking. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern der schriftlich vereinbarte Leistungsumfang.

Muss der Webdesign-Dienstleister in meiner Stadt sitzen?

Nein. Briefing, Entwurfsabstimmung und Freigaben laufen heute meist per Videocall, Telefon oder Messenger. ZED arbeitet als Remote-Agentur für Unternehmen und Praxen im DACH-Raum. Wichtiger als die Entfernung sind klare Ansprechpartner und feste Abstimmungstermine.

Welche Unterlagen sollte ich vor dem ersten Gespräch vorbereiten?

Hilfreich sind eine Liste Ihrer Leistungen, Ihr Einzugsgebiet, typische Kundenfragen, vorhandenes Logo und Fotos sowie Zugänge zur bestehenden Website und Domain. Wenn vorhanden, auch Zugänge zu Google Search Console und Analytics.

Gehört die Pflege der Website nach dem Launch zum Webdesign-Service?

Das ist unterschiedlich. Manche Anbieter enthalten eine Einweisung, andere bieten Wartung separat an. Klären Sie vorab, wer Updates, Sicherheit und inhaltliche Änderungen übernimmt und wie diese abgerechnet werden.

Ist eine Website für Dienstleister ohne Online-Shop überhaupt vom BFSG betroffen?

Das BFSG zielt vor allem auf Angebote, bei denen Verbraucher online Verträge abschließen. Eine reine Informationsseite wird häufig anders bewertet als eine Seite mit Buchungs- oder Bestellfunktion. Lassen Sie den Einzelfall im Zweifel rechtlich prüfen.