Eine gute Website für eine Arztpraxis erfüllt sieben Bereiche: ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG mit Ärztekammer, Berufsbezeichnung und Berufsordnung; eine Datenschutzerklärung, die zur eingesetzten Technik passt, und datensparsame Formulare; eine Einordnung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das vor allem eingebaute Online-Buchungen betreffen kann; verständliche Seiten pro Behandlungsschwerpunkt; einen Termin-Weg mit einem Klick; schnelle mobile Ladezeiten und eine saubere Verbindung zum Google-Unternehmensprofil. Mit der Punktetabelle unten prüfen Sie Ihre Seite selbst – ohne Rechtsberatung zu ersetzen.
Warum eine Praxis-Website an anderen Kriterien gemessen wird als eine Firmenseite
Ein Handwerksbetrieb braucht vor allem Leistung, Gebiet und Telefonnummer. Eine Arztpraxis braucht das auch – aber zusätzlich prüfen Patientinnen und Patienten, ob sie der Praxis vertrauen können, ob sie als Neupatient überhaupt angenommen werden und ob die Behandlung zu ihrem Anliegen passt. Gleichzeitig gelten für Ärztinnen und Ärzte strengere Regeln als für gewerbliche Anbieter: berufsrechtliche Pflichtangaben, Werbebeschränkungen und ein besonders sensibler Umgang mit Gesundheitsdaten.
Die meisten Praxis-Websites scheitern deshalb nicht am Design, sondern an Lücken: ein unvollständiges Impressum, ein Kontaktformular, das Symptome unverschlüsselt abfragt, eine Leistungsseite, die nur aus Fachbegriffen besteht, oder eine Telefonnummer, die auf dem Smartphone nicht antippbar ist. Die folgende Checkliste ist so aufgebaut, dass Sie Ihre bestehende Seite in etwa 30 Minuten selbst durchgehen können – oder einer Agentur beim Neubau eine klare Vorgabe machen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag fasst Normtexte zusammen, die wir auf gesetze-im-internet.de bzw. bei der Bundesärztekammer nachgelesen haben. Er ist keine Rechtsberatung. Ob Ihre Praxis im Einzelfall betroffen ist, klären Sie bitte mit Ihrer Ärztekammer, Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Medizinrecht.
Bereich 1: Pflichtangaben im Praxis-Impressum
Das Impressum heißt rechtlich „Anbieterkennzeichnung“ und richtet sich seit 2024 nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), nicht mehr nach dem früheren Telemediengesetz. Viele Praxisseiten verweisen noch auf das TMG – ein schneller Hinweis darauf, dass die Seite länger nicht geprüft wurde. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
- Name der Praxisinhaberin bzw. des Praxisinhabers und ladungsfähige Anschrift (bei Berufsausübungsgemeinschaften alle Gesellschafter bzw. die Rechtsform und Vertretung)
- Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, ausdrücklich einschließlich einer E-Mail-Adresse (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG)
- Zuständige Ärztekammer (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 a DDG)
- Gesetzliche Berufsbezeichnung („Ärztin“/„Arzt“, ggf. Zahnärztin/Zahnarzt) und der Staat, in dem sie verliehen wurde (Nr. 5 b)
- Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen – in der Regel die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer – und wie diese zugänglich sind, idealerweise per Link (Nr. 5 c)
- Bei Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH: Register und Registernummer (Nr. 4); falls vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Nr. 6)
- Bei vertragsärztlicher Tätigkeit wird häufig auch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung genannt – fragen Sie Ihre Kammer, was sie konkret empfiehlt
Praktischer Test: Öffnen Sie Ihre Startseite auf dem Handy. Ist der Link „Impressum“ ohne Suchen sichtbar, etwa im Footer jeder Seite? Wenn Sie erst durch ein Menü scrollen müssen, sollten Sie nachbessern.
Bereich 2: Datenschutz, Cookies und Formulare ohne Risiko
Gesundheitsdaten zählen nach der DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Für eine Website bedeutet das: Je weniger medizinische Informationen über die Seite laufen, desto geringer das Risiko. Eine vollständige Datenschutzerklärung ist Pflicht, aber sie ist nur so gut wie die Technik dahinter.
- Datenschutzerklärung auf jeder Seite verlinkt und auf dem Stand der tatsächlich eingesetzten Dienste
- Kontaktformular fragt nur das Nötigste ab (Name, Rückrufnummer, Wunschzeit) – keine Freitextfelder, die zur Beschreibung von Beschwerden einladen
- Durchgehend HTTPS, auch auf Unterseiten und im Formular
- Externe Dienste wie Karten, Videos, Schriften oder Analyse-Tools erst nach Einwilligung laden bzw. datensparsam lokal einbinden
- Consent-Banner mit gleichwertigen Optionen „Akzeptieren“ und „Ablehnen“
- Klare Regel im Team, wer Anfragen aus der Website liest und wie lange sie gespeichert werden
Wenn Sie messen möchten, wie viele Anrufe und Terminanfragen über die Website kommen, lässt sich das mit einer einwilligungsbasierten Messung von Anrufen und Anfragen lösen, ohne Gesundheitsinhalte zu erfassen. Gezählt wird dann der Klick auf „Anrufen“, nicht der Grund des Anrufs.
Bereich 3: Barrierefreiheit nach BFSG – wen es wirklich betrifft
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Rund um Praxis-Websites kursieren hier viele Halbwahrheiten. Nach dem Normtext gilt das Gesetz für bestimmte Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern, darunter „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Das sind laut § 2 Nr. 26 BFSG Dienste über Websites oder Apps, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.
Eine reine Informationsseite mit Sprechzeiten und Leistungen fällt nach verbreiteter Auslegung – etwa in einer Mitgliederinformation des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (2025) – nicht darunter. Relevant wird es bei einer direkt in die Website eingebauten, verbindlichen Online-Terminbuchung. Und: Nach § 3 Abs. 3 BFSG gelten die Anforderungen nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen – laut § 2 Nr. 17 BFSG Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
| Situation der Praxis | Einordnung nach Normtext (vereinfacht) | Empfehlung |
|---|---|---|
| Nur Informationsseite, Termin per Telefon | Eher kein Dienst im elektronischen Geschäftsverkehr | Trotzdem Grundregeln der Barrierefreiheit umsetzen |
| Link zu externem Buchungsportal | Buchungsdienst wird vom Portal erbracht | Beim Anbieter nach dessen Barrierefreiheit fragen |
| Eigene, eingebaute Online-Buchung, unter 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Umsatz | Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG möglich | Ausnahme dokumentieren, Barrierefreiheit freiwillig verbessern |
| Eigene Online-Buchung, MVZ oder größere Praxis | Anforderungen können greifen | Fachlich prüfen lassen, Buchungsstrecke gezielt testen |
Unabhängig von der Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit gerade in der Medizin: Ältere Menschen, Patienten mit Sehschwäche oder Menschen, die Deutsch als Zweitsprache sprechen, sind eine Kernzielgruppe. Ausreichender Kontrast, skalierbare Schrift, Alternativtexte für Bilder, tastaturbedienbare Menüs und verständliche Sprache helfen allen.
Sie möchten Ihre Praxis-Website prüfen lassen?
Schicken Sie uns per WhatsApp den Link Ihrer Seite und Ihren Fachbereich. Wir antworten mit einer ersten Einschätzung, welche Punkte der Checkliste offen sind, und einem Vorschlag für die nächsten Schritte.
Bereich 4: Leistungsseiten, die Patienten verstehen
Patienten suchen selten nach Abrechnungsziffern oder Fachbegriffen. Sie suchen nach „Hautarzt Muttermal kontrollieren“, „Kinderarzt Neupatienten“ oder „Physiotherapie nach Knie-OP“. Eine Leistungsseite sollte genau eine solche Frage beantworten. Wir empfehlen pro Schwerpunkt eine eigene Unterseite mit diesem Aufbau:
- Für wen ist die Leistung? Ein Satz, der das Anliegen in Alltagssprache aufgreift.
- Wie läuft der Termin ab? Vorbereitung, Dauer, was mitzubringen ist.
- Kasse oder Selbstzahler? Sachlich erklären, ob es sich um eine Kassenleistung oder eine individuelle Gesundheitsleistung handelt.
- Wer behandelt? Qualifikation und Schwerpunkt der Ärztin oder des Arztes, ohne Superlative.
- Ein klarer nächster Schritt: Anrufen, Online-Termin oder Rückruf anfordern.
Bei den Formulierungen gelten berufsrechtliche Grenzen. Die Musterberufsordnung erlaubt sachliche, berufsbezogene Information; berufswidrig ist nach § 27 Abs. 3 MBO-Ä insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Zusätzlich setzt das Heilmittelwerbegesetz Grenzen – etwa bei Vorher-nachher-Darstellungen. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zu den Grenzen des HWG im Praxismarketing. Für Zahnarztpraxen haben wir die Besonderheiten auf der Seite Marketing für Zahnarztpraxen beschrieben.
Bereich 5: Termin, Erreichbarkeit und der erste Kontakt
Die meisten Praxisbesuche beginnen mit einer einzigen Frage: „Wie komme ich an einen Termin?“ Diese Antwort muss auf jeder Seite in wenigen Sekunden sichtbar sein.
- Telefonnummer als antippbarer Link im Kopfbereich, auf dem Smartphone dauerhaft sichtbar
- Telefonische Sprechzeiten getrennt von den Behandlungszeiten angegeben
- Klare Aussage, ob Neupatienten aufgenommen werden – und falls nicht, für welche Leistungen doch
- Hinweis auf Akutsprechstunde bzw. Verweis auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 außerhalb der Sprechzeiten
- Anfahrt, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit der Räume (Aufzug, stufenloser Zugang)
- Online-Termin (eigen oder Portal) mit Hinweis, welche Terminarten online buchbar sind
- Urlaubs- und Vertretungsregelung aktuell gepflegt
Bereich 6: Technik, Ladezeit und mobile Bedienung
Eine Praxisseite wird überwiegend mobil aufgerufen, oft unterwegs oder im Wartezimmer einer anderen Praxis. Prüfen Sie mit dem kostenlosen Google-Tool PageSpeed Insights, wie schnell Ihre Startseite und eine Leistungsseite auf dem Smartphone laden. Typische Bremsen sind unkomprimierte Teamfotos, Slider auf der Startseite und viele externe Skripte. Achten Sie außerdem darauf, dass Buttons groß genug zum Antippen sind, Texte ohne Zoomen lesbar sind und das Menü auf dem Handy nicht den halben Bildschirm verdeckt.
Wer neu baut, sollte zuerst die Struktur festlegen und erst dann das Design. Was ein solcher Neubau kostet, hängt vor allem von der Zahl der Leistungsseiten, Texten, Fotos und Schnittstellen ab – die Faktoren erklären wir im Beitrag Webdesign-Kosten realistisch planen.
Bereich 7: Lokale Auffindbarkeit bei Google
Patienten wählen Praxen in ihrer Nähe. Deshalb gehört die Website eng mit dem Google-Unternehmensprofil verbunden: identischer Praxisname, gleiche Adresse und Telefonnummer, passende Hauptkategorie, Link auf die jeweils passende Unterseite. Wie Sie das Profil sauber pflegen, zeigt unser Leitfaden zum Google-Unternehmensprofil für Praxen. Auf der Website selbst helfen eindeutige Seitentitel („Hautarztpraxis in [Stadtteil] – Hautkrebsvorsorge“), strukturierte Daten für die Praxis und Leistungsseiten, die echte Suchanfragen beantworten. Mehr zur Vorgehensweise lesen Sie auf unserer Seite zur Suchmaschinenoptimierung für Praxen und Dienstleister.
Bewertungstabelle: Wie fit ist Ihre Praxis-Website?
Vergeben Sie pro Zeile 0 Punkte (fehlt), 1 Punkt (teilweise) oder 2 Punkte (vollständig umgesetzt). Die Zahlen sind ein Selbsttest, kein Gütesiegel.
| Prüfpunkt | 0 Punkte | 2 Punkte |
|---|---|---|
| Impressum nach § 5 DDG inkl. Kammer und Berufsordnung | fehlt oder verweist auf TMG | vollständig, auf jeder Seite verlinkt |
| Datenschutzerklärung und Einwilligung | Vorlage ohne Bezug zur Technik | passt zu allen eingesetzten Diensten |
| Formulare datensparsam | Freitext für Beschwerden | nur Kontaktdaten und Wunschzeit |
| Barrierefreiheit (Kontrast, Schrift, Alt-Texte) | nicht geprüft | geprüft, BFSG-Einordnung dokumentiert |
| Eigene Seite pro Behandlungsschwerpunkt | nur eine Liste | verständliche Einzelseiten |
| Termin-Weg in einem Klick | Nummer nur im Impressum | Anruf/Online-Termin überall sichtbar |
| Neupatienten-Status und Sprechzeiten | unklar | klar und aktuell |
| Mobile Ladezeit | lange Wartezeit, Slider | schnell, schlanke Bilder |
| Google-Profil und Website abgestimmt | abweichende Daten | identische Daten, passende Links |
| Messung von Anrufen und Anfragen | keine | Klicks auf Anruf/Termin werden gezählt |
Auswertung: 16–20 Punkte – solide Basis, jetzt an Inhalten feilen. 10–15 Punkte – Lücken zuerst bei Pflichtangaben und Termin-Weg schließen. Unter 10 Punkte – ein strukturierter Relaunch ist meist sinnvoller als Flickarbeit.
So arbeiten wir bei ZED an Praxis-Websites
ZED Marketing ist eine Agentur für Dienstleister und medizinische Einrichtungen; unser Bereich medizinisches Marketing richtet sich an Kliniken, Praxen und Physiotherapie und denkt die gesamte Patientenreise mit. Unser Ziel ist eindeutig: echte Anrufe und Anfragen statt bloßer Besucherzahlen. Dafür gehen wir in fünf Schritten vor: Erstens lesen wir das Suchverhalten – was tippen Patienten ein, welches Anliegen, welcher Stadtteil? Zweitens legen wir fest, welche Leistungen und Standorte eine eigene Seite verdienen. Drittens schreiben wir jede Seite für genau eine Entscheidung mit einem klaren nächsten Schritt. Viertens verbinden wir eventuelle Anzeigen mit der passenden Unterseite statt mit der Startseite. Fünftens messen wir Anrufe und Anfragen und entscheiden Änderungen anhand dieser Daten.
Für Praxen im deutschsprachigen Raum wenden wir dieselbe Methodik an und ergänzen sie um die hier beschriebenen rechtlichen Prüfpunkte – die rechtliche Freigabe bleibt bei Ihrer Kammer oder Ihrer Rechtsberatung. Wie wir eine auf Anfragen ausgerichtete Website aufbauen, lesen Sie auf der Leistungsseite.
Häufige Fragen
Was muss ins Impressum einer Arztpraxis?
Neben Name, Anschrift und E-Mail-Adresse verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG bei reglementierten Berufen Angaben zur zuständigen Kammer, zur gesetzlichen Berufsbezeichnung samt verleihendem Staat sowie zu den berufsrechtlichen Regelungen und wo diese zugänglich sind. Je nach Rechtsform kommen Register- und Steuerangaben hinzu. Lassen Sie den finalen Text von Ihrer Kammer oder Rechtsberatung prüfen.
Muss meine Praxis-Website seit 2025 barrierefrei sein?
Das hängt vom Angebot ab. Das BFSG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa eine direkt eingebaute, verbindliche Online-Terminbuchung. Reine Informationsseiten fallen nach verbreiteter Auslegung nicht darunter, und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz sind ausgenommen. Barrierearme Gestaltung lohnt sich dennoch für jede Praxis.
Was kostet eine Website für eine Arztpraxis?
Seriös lässt sich das erst nach Klärung des Umfangs sagen. Entscheidend sind die Anzahl der Leistungsseiten, ob Texte und Fotos neu erstellt werden, Mehrsprachigkeit, Schnittstellen zu Terminsystemen, Barrierefreiheitsprüfung und laufende Pflege. Senden Sie uns Ihre Eckdaten per WhatsApp, dann erhalten Sie eine erste Einschätzung und ein Angebot.
Darf ich auf der Praxis-Website Patientenbewertungen zeigen?
Hier ist Vorsicht geboten. Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz setzen Grenzen bei Werbung mit Äußerungen Dritter, insbesondere wenn sie anpreisend oder irreführend wirken. Viele Praxen verlinken daher lieber neutral auf ihr Google-Profil. Klären Sie konkrete Formulierungen mit Ihrer Ärztekammer, bevor Sie Zitate auf der Website veröffentlichen.
Ist ein Kontaktformular auf der Praxisseite erlaubt?
Ja, ein Kontaktformular ist üblich. Es sollte verschlüsselt übertragen und datensparsam gestaltet sein: Name, Telefonnummer und Wunschzeit reichen meist aus. Vermeiden Sie Felder, in denen Patienten Symptome oder Diagnosen beschreiben, denn Gesundheitsdaten unterliegen nach der DSGVO besonderem Schutz. Die Datenschutzerklärung muss das Formular beschreiben.
Wie oft sollte eine Praxis-Website aktualisiert werden?
Sprechzeiten, Urlaubsvertretungen und Neupatienten-Status sollten sofort angepasst werden, wenn sie sich ändern. Rechtstexte und eingebundene Dienste prüfen Sie mindestens einmal im Jahr sowie bei jeder Gesetzesänderung oder neuen Software. Leistungsseiten lohnt es sich zu überarbeiten, wenn neue Schwerpunkte hinzukommen oder Patienten am Telefon immer wieder dieselben Fragen stellen.
Reicht ein Baukasten für eine Arztpraxis-Website?
Für eine kleine Praxis mit wenigen Seiten kann ein Baukasten ausreichen, wenn Impressum, Datenschutz, Ladezeit und mobile Darstellung sauber umgesetzt sind. Grenzen zeigen sich oft bei mehreren Behandlungsschwerpunkten, lokaler Suchmaschinenoptimierung, Einwilligungsmanagement und Messung von Anfragen. Entscheidend ist nicht das System, sondern ob die Checkliste vollständig erfüllt wird.
Ihre Checkliste ist ausgefüllt – und jetzt?
Schreiben Sie uns, wie viele Punkte Ihre Seite erreicht hat und welcher Bereich fehlt. In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir, ob gezielte Korrekturen genügen oder ein Neuaufbau sinnvoller ist.
Ergebnis per WhatsApp besprechen Anrufen: 01097079170